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Mitwirkung im Werkstattrat

Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller beschäftigten Mitarbeiter. Grundlage ist die Caritas-Werkstättenmitwirkungsverordnung.

Rechte, Aufgaben und Struktur:

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften/Verordnungen
     
  • Anregungen, Wünsche und Beschwerden der beschäftigen Mitarbeiter entgegennehmen und mit der Werkstattleitung über Lösungen sprechen
  • Mitwirkung und Mitbestimmung bei innerbetrieblichen Angelegenheiten wie Arbeits- und Pausenzeiten, Urlaub, Lohngestaltung, Gestaltung der Arbeitsplätze etc.
  • Mitwirkung bei der Personalauswahl
  • Teilnahme an Fortbildungen und überregionalen Treffen
  • Wahl alle 4 Jahre