Mitwirkung im Werkstattrat
Der Werkstattrat vertritt die Interessen aller beschäftigten Mitarbeiter. Grundlage ist die Caritas-Werkstättenmitwirkungsverordnung.
Rechte, Aufgaben und Struktur:
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften/Verordnungen
- Anregungen, Wünsche und Beschwerden der beschäftigen Mitarbeiter entgegennehmen und mit der Werkstattleitung über Lösungen sprechen
- Mitwirkung und Mitbestimmung bei innerbetrieblichen Angelegenheiten wie Arbeits- und Pausenzeiten, Urlaub, Lohngestaltung, Gestaltung der Arbeitsplätze etc.
- Mitwirkung bei der Personalauswahl
- Teilnahme an Fortbildungen und überregionalen Treffen
- Wahl alle 4 Jahre